Sicherheitshinweise

Wie die Angaben des statistischen Bundesamtes belegen, ist der Omnibus mit Abstand das sicherste Personentransportmittel, dem sich alleine in Deutschland über 100 Millionen Reisende anvertrauen.
Für die Sicherheit im Reiseverkehr werden an unseren Bussen folgende Kontrollen regelmäßig durchgeführt:

  • 1x jährlich wird der Bus einer Hauptuntersuchung unterzogen (TÜV und Abgasuntersuchung)
  • 3x jährlich findet am Bus eine zusätzliche technische Überprüfung statt (Sicherheitsprüfung)
  • 1x jährlich findet eine Extrakontrolle der Bremssysteme am Bus statt (Alle Busse verfügen über mehrere unabhängig voneinander wirkende Bremssysteme und sind natürlich mit einem Antiblockiersystem (ABS). Zusätzlich sorgen bei den meisten Bussen das Elektronische Stabilitätsprogramm (ESP), die Antriebsschlupfregelung (ASR), der Bremsassistent (BA) und das Elektronische Bremssystem (EBS) für noch mehr Sicherheit)
  • Selbstverständlich ist auch der Busfahrer sehr gut ausgebildet und im Interesse der Verkehrssicherheit verpflichtet, sich unter anderem auf die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Lenk-, Ruhe- und Schichtzeiten zu achten.
  • Der Omnibusführerschein wird nur nach gründlicher Prüfung (Gesundheits- und Reaktionstest) alle 5 Jahre verlängert

Geschwindigkeitsvorschriften:

Ein Bus darf auf der Autobahn in Deutschland höchsten 100 km/h fahren, im Ausland begrenzt sich die Geschwindigkeit zum Teil auf bis zu 80 km/h. Auf Bundes- und Landesstraßen ist die Geschwindigkeit auf 80 km/h oder 70 km/h begrenzt.

Arbeitszeitvorschriften für den Fahrer:

In den Ländern der Europäischen Union, wie auch in fast allen anderen Ländern gilt:

  • nach maximal 4,5 Stunden Fahrt (Lenkzeit) muss eine Pause von mindestens 45 Minuten eingelegt werden.(Eine Aufteilung in Teilpausen von mindestens 15 Minuten und 30 Minuten zwischen dieser Lenkzeit ist zulässig.)
  • Maximal sind 9 Lenkstunden pro Tag zulässig. Ausnahme: 2x pro Woche darf die Lenkzeit auf maximal 10 Stunden erhöht werden.
  • Ohne Zweitfahrer darf die Tagesschicht maximal 15 Stunden betragen (ab / bis Betriebshof, Hotel o. ä.)
  • Mindestens 9 Stunden müssen als ununterbrochene Ruhezeit nach einer Tagesschicht eingelegt werden.

Wir planen - bei rechtzeitiger Bekanntgabe - den von Ihnen gewünschten Fahrverlauf unter Berücksichtigung dieser Vorschriften. Dies geschieht alles zu Ihrer Sicherheit und hat dazu beigetragen, dass das Reisen mit dem Bus viel sicherer ist, als mit dem PKW, dem Flugzeug oder der Bahn.

Wir wünschen Ihnen eine gute Fahrt und hoffen, dass auch Sie sagen:
"SCHUSTER REISEN - da fahr ich mit!"

Noch ein wichtiger Hinweis zur Busfahrt:

Auch im Bus besteht Anschnallpflicht. Die Nichtbeachtung dieser Vorschrift kann im Kontrollfall seitens der Polizei mit einem Bußgeld geahndet werden, welches der Reisende selbst zu tragen hat, der die geltende Vorschrift nicht beachtet.